Inhalt

Text gilt ab: 16.03.2011

1. Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2010 bis 2014

1.1 Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Finanzplanungsrat hatte in seiner 111. Sitzung am 10. Dezember 2009 die Lage der öffentlichen Haushalte, die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalte 2010 sowie die Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erörtert und u. a. einvernehmlich festgestellt, dass sich die öffentlichen Haushalte infolge der dramatischen Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität in einer äußerst angespannten Situation befinden und die strukturelle Konsolidierung der öffentlichen Haushalte für eine nachhaltige Finanzpolitik und mit Blick auf die Generationengerechtigkeit unabdingbar ist.
Die Deutsche Bundesbank geht in ihrem Monatsbericht vom Oktober 2010 (S. 9 f.) davon aus, dass 2011 die perspektivisch wieder ansteigenden Gesamteinnahmen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen der Länder durch die voraussichtlich anhaltenden Zuwächse insbesondere bei den Sozialleistungen, dem laufenden Sachaufwand und den Personalausgaben aus heutiger Sicht zumindest nahezu aufgewogen werden.
Auch die bayerischen Kommunen mussten deutliche Rückgänge ihrer Steuereinnahmen verkraften. Dies zwingt zu erheblichen Sparanstrengungen. Zudem betreffen die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin, die sich aus den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften ergeben, auch den Freistaat und seine Kommunen, verbunden mit einer möglichen finanziellen Inanspruchnahme im Falle von Verstößen. Daher muss der Freistaat dafür Sorge tragen, dass auch seine Kommunen in der Summe keine Überschreitungen der Verschuldungsgrenzen verursachen. Eine maßvolle kommunale Ausgabenpolitik ist daher weiterhin dringend geboten. Wir verweisen im Übrigen auf die Bekanntmachung vom 10. März 2010 (AllMBl S. 87). Maßstab für eine kommunale (Neu-)Verschuldung bleibt die dauernde Leistungsfähigkeit, die es bei entsprechender Finanzausstattung der Kommune aber auch ermöglichen kann, durch zusätzliche Investitionen die örtliche Wirtschaft zu stärken. Rechtsaufsichtlich beauflagte Sanierungskonzepte sind grundsätzlich fortzuführen. Für Kommunen mit Haushaltsproblemen muss es jedoch weiterhin oberstes Ziel bleiben, durch Einsparungen einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und eine geordnete Haushaltswirtschaft bzw. die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Sanierungskonzepte (z.B. Verbot der Netto-Neuverschuldung) sind nur dann ausnahmsweise kurzfristig auszusetzen, wenn für unabweisbare Maßnahmen eine Kreditfinanzierung unumgänglich ist. Die Genehmigung genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte durch die Rechtsaufsicht darf aber den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen (vgl. auch Art. 69 Abs. 4 Satz 3 GO, Art. 63 Abs. 4 Satz 3 LKrO, Art. 61 Abs. 4 Satz 3 BezO); dies ist ggf. durch geeignete Bedingungen und Auflagen sicherzustellen.

1.2 Ergebnisse der Steuerschätzungen

Die Steuerschätzung vom Mai 2010 hatte nach Auskunft des Staatsministeriums der Finanzen für die bayerischen Kommunen Folgendes ergeben (die Hinweise geben den damaligen Rechtsstand wieder):
Geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinden
Steuerschätzung Mai 2010
2010
2011
2012
2013
2014
Grundsteuer A
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Grundsteuer B
3,7 %
2,0 %
2,0 %
2,0 %
1,9 %
Gewerbesteuer brutto
–3,8 %
7,6 %
7,4 %
7,5 %
6,3 %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
–6,8 %
–1,5 %
7,6 %
6,3 %
5,0 %
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer
1,6 %
1,3 %
2,7 %
2,0 %
2,5 %
Hinweise:
Die Steuereinnahmen wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2010 geschätzt. Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf der Basis des geltenden Steuerrechts durchgeführt.
Aufgrund der Steuerschätzungen vom November 2010 teilen wir im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen folgende Übersicht mit:
Geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinden
Steuerschätzung November 2010
2011
2012
Grundsteuer A
0,0 %
0,0 %
Grundsteuer B
2,0 %
2,1 %
Gewerbesteuer brutto
9,8 %
8,1 %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
–0,2 %
7,6 %
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer
2,0 %
2,5 %
Hinweise:
Die Orientierungsdaten für 2011 und 2012 basieren auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom November 2010, die zwangsläufig mit Unsicherheitsfaktoren behaftet sind. Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf der Basis des geltenden Steuerrechts durchgeführt.
Unabhängig davon sind die Orientierungsdaten stets Durchschnittswerte und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle kommunale Finanzplanung geben. Es bleibt die Aufgabe jeder Kommune, anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Das gilt insbesondere für die Schätzungen der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten teilweise deutlich von der landesweit prognostizierten Entwicklung abweichen können.

1.3 Entwicklung der Gewerbesteuerumlage

Die Basis-Gewerbesteuerumlage beträgt wie im Vorjahr 35 Prozentpunkte.
Die Erhöhungszahl für den Landesvervielfältiger der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 GFRG beträgt im Jahr 2011 sechs Prozentpunkte.
Der Vervielfältiger 2011 setzt sich somit wie folgt zusammen:
Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
14,5 Prozentpunkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG):
Basis-Umlage Land
20,5 Prozentpunkte
erhöhte Umlage
29,0 Prozentpunkte
49,5 Prozentpunkte
Erhöhungszahl (§ 6 Abs. 5 GFRG)
6,0 Prozentpunkte
55,5 Prozentpunkte
Vervielfältiger insgesamt
70,0 Prozentpunkte