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Text gilt ab: 01.03.2010

4. Aufnahme

Für den Eintritt in die Wirtschaftsschule in den Räumen der Hauptschule gelten die Aufnahmevoraussetzungen für die dreistufige Wirtschaftsschule gemäß der Wirtschaftsschulordnung. Aufgenommen wird auch, wer die in der VSO in deren jeweils gültiger Fassung festgelegten Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme in die M-7 vor dem Besuch der Jahrgangsstufe 7 der Hauptschule erfüllt hatte.
Der Einzugsbereich reicht über den Sprengel der Hauptschule hinaus.