Inhalt
8. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2010 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 5. August 1994 (AllMBl S. 688), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz vom 17. Dezember 2001 (AllMBl 2002 S. 20) außer Kraft.