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HaR
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 22.02.2008
2.
Anwendung der VV-BayHS
Neben den Haushaltsaufstellungsrichtlinien sind bei der Haushaltsaufstellung (aber auch bei der Ausführung des Haushaltsplans) die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Freistaates Bayern (VV-BayHS) zu beachten.