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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren2030-F Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 13. Juli 2009, Az. 21-P 1003/1-023-19 952/09 (FMBl. S. 190) (StAnz. Nr. 35)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich reduzierenVerwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht
  • Bereich erweiternAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Bereich erweiternAbschnitt 2 Ernennung
  • Bereich erweiternAbschnitt 3 Dienstliche Beurteilung – allgemeine Beurteilungsrichtlinien
  • Abschnitt 4 Wissenschaftlich fundierte Auswahlverfahren
  • Bereich erweiternAbschnitt 5 Leistungsfeststellung nach Art. 30, 66 BayBesG in Verbindung mit Art. 62 LlbG
  • Bereich erweiternAbschnitt 6 Laufbahnrechtlicher Nachteilsausgleich für Zeiten gemäß Art. 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LlbG
  • Bereich erweiternAbschnitt 7 Abordnung und Versetzung
  • Bereich erweiternAbschnitt 8 Ruhestand
  • Bereich erweiternAbschnitt 9 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
  • Bereich erweiternAbschnitt 10 Nebentätigkeiten
  • Bereich erweiternAbschnitt 11 Arbeitszeit
  • Bereich erweiternAbschnitt 12 Fürsorge
  • Bereich erweiternAbschnitt 13 Schadenersatz
  • Bereich erweiternAbschnitt 14 Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung, Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz
  • Bereich erweiternAbschnitt 15 Jubiläumszuwendung
  • Bereich reduzierenAbschnitt 16 Urlaub
  • 1. Dienstbefreiung für die Teilnahme an staatspolitischen Bildungsveranstaltungen
  • 2. Sonderurlaub für Bewerberinnen und Bewerber um ein kommunales Mandat
  • 3. Fernbleiben vom Dienst an geschützten Feiertagen
  • 4. Beurlaubung zur Ableistung eines Vorbereitungsdienstes
  • 5. Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit
  • 6. Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten im öffentlichen Leben
  • 7. Geltung der Vorschriften für Richterinnen und Richter sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Bereich erweiternAbschnitt 17 Ausbildungskostenerstattung beim Dienstherrnwechsel
  • Bereich erweiternAbschnitt 18 Schlussvorschriften
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

VV-BeamtR
Text gilt ab: 01.11.2021
Fassung: 13.07.2009
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Abschnitt 16
Urlaub

1. Dienstbefreiung für die Teilnahme an staatspolitischen Bildungsveranstaltungen
2. Sonderurlaub für Bewerberinnen und Bewerber um ein kommunales Mandat
3. Fernbleiben vom Dienst an geschützten Feiertagen
4. Beurlaubung zur Ableistung eines Vorbereitungsdienstes
5. Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit
6. Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten im öffentlichen Leben
7. Geltung der Vorschriften für Richterinnen und Richter sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
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