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Inhaltsverzeichnis
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Vollzug der Verordnung über die Landesanwaltschaft Bayern
Bereich erweitern
1. Vertretung des Freistaates Bayern (§ 3 LABV)
2. Vertretung der Staatskasse (§ 4 LABV)
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3. Vertretung des öffentlichen Interesses (§ 5 LABV)
4. Gerichtskosten und Aufwendungen
5. Information, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
6. Zusammenarbeit der Behörden
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
VollzBekLABV
Text gilt ab: 01.10.2009
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Günter Schuster
Ministerialdirektor