Inhalt
12. Beirat
Beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird ein Beirat eingerichtet, der bei der Durchführung des Schulversuchs beratend mitwirkt.
Dem Beirat gehören an:
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die Leiter der federführenden Versuchsschulen,
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ein Schulaufsichtsbeamter der zuständigen Regierungen,
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ein Vertreter des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung,
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die zuständigen Referatsleiter des Staatsministeriums,
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drei Schüler des Schulversuchs und
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ggf. weitere vom Staatsministerium berufene Sachverständige.