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Text gilt ab: 01.10.2010
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Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung Berufsausbildung und Fachhochschulreife an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens

KWMBl. I 2005 S. 383


2230.1.3-K
Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung
Berufsausbildung und Fachhochschulreife
an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 14. Oktober 2005 Az.: VII.9-5 S 9202.14-3-7.86 943,
zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 21. September 2010 (KWMBl S. 511)
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch Doppelqualifizierung Berufsausbildung und Fachhochschulreife an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens nach Maßgabe folgender Regelungen durch: