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Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2025
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2235.1.1.1-K

Seminare in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des achtjährigen Gymnasiums

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 30. Juni 2008, Az. VI.9-5 S 5610-6.64 089

(KWMBl. S. 209)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Seminare in den Jahrgangsstufen 11 und 12 des achtjährigen Gymnasiums vom 30. Juni 2008 (KWMBl. S. 209), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Mai 2022 (BayMBl. Nr. 353) geändert worden ist

Die Schülerinnen und Schüler belegen in den Ausbildungsabschnitten 11/1 bis 12/1 des Gymnasiums ein Wissenschaftspropädeutisches Seminar und ein Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung. Beide Seminare fördern das wissenschaftsorientierte Arbeiten, die Studien- und Berufsorientierung sowie die methodischen, personalen und sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt nach § 51 Gymnasialschulordnung – GSO hierzu Folgendes fest:
Das Seminarangebot des Gymnasiums orientiert sich an den Zielen des Gymnasiums, am Schulprofil, an den personellen Kapazitäten der Schule und an der Verfügbarkeit externer Partner. Ein Anspruch auf Einrichtung von Seminaren in bestimmten Fächern oder auf Teilnahme an bestimmten Seminaren besteht nicht.
Die Seminare finden grundsätzlich in der Schule statt. Die Ziele, die in den Seminaren erreicht werden sollen, sind Gegenstand der kontinuierlichen Unterrichtsarbeit in den dafür in der Anlage 4 der GSO vorgesehenen Stunden.