Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2025

2. Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung

2.1 Ziel

Im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse über Studiengänge und Berufsfelder und erhalten Einblick in die Arbeits- und Berufswelt. Ziele und Inhalte des Seminars sind zum einen die Orientierung über Studiengänge und Berufsfelder sowie eigene Stärken und Schwächen (Berufswahlkompetenz) und zum anderen die schulische Projektarbeit mit Bezug zur wissenschaftlichen und/oder beruflichen Praxis (Berufsweltkompetenz). Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu einer persönlichen Entscheidung für ihren Ausbildungsweg nach dem Abitur zu führen. Jede Schülerin und jeder Schüler dokumentiert die im Rahmen des Seminars erbrachten individuellen Beiträge (Portfolio).

2.2 Module

Das Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung setzt sich aus den Modulen „Allgemeine Studien- und Berufsorientierung“ (im Umfang von etwa einem Halbjahr) und „Anwendungsbezogene Projektarbeit“ (im Umfang von etwa zwei Halbjahren) zusammen. Die beiden Module können in den Ausbildungsabschnitten 11/1 bis 12/1 nach pädagogischem Ermessen verteilt werden.

2.3 Konzept und Information

Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor der Wahl über das Konzept des jeweiligen Seminars. Hierzu gehören insbesondere die Angabe des Leitfachs, des Themas der Projektarbeit, des externen Partners bzw. der externen Partner, der im Vordergrund stehenden Kompetenzen, der vorgesehenen Arten der Leistungserhebungen, der vorgesehenen Kriterien der Leistungsbewertung und des voraussichtlichen Umfangs der Aktivitäten außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit. Die einschlägigen Beratungseinrichtungen für die ergänzende Einzelberatung werden einbezogen. Aus dem Konzept geht hervor, wie durch die Projektarbeit eine spezielle Studien- und Berufsorientierung erfolgt und wie diese mit der allgemeinen Studien- und Berufsorientierung verschränkt ist.
Im Fach Ethik kann ein Seminar nur von Lehrkräften angeboten werden, die entweder die Fakultas im Fach Ethik (Erstes Staatsexamen) besitzen oder an einer entsprechenden Fortbildungsmaßnahme für den Ethik-Unterricht in der Oberstufe (Zertifizierung in Dillingen) teilgenommen haben.

2.4 Wahl

Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Wahl des Seminars grundsätzlich frei. Die Wahl eines Seminars setzt nicht voraus, dass die Schülerin oder der Schüler den grundständigen Unterricht in dem Leitfach des Seminars besucht hat. Schülerinnen und Schüler können auch ein Seminar mit einem Leitfach wählen, das dem ihres Wissenschaftspropädeutischen Seminars entspricht. Für die modernen Fremdsprachen und die Fächer Katholische Religionslehre und Evangelische Religionslehre gelten folgende Besonderheiten:

2.4.1 

Ein Seminar mit einer modernen Fremdsprache als Leitfach kann nur von Schülerinnen und Schülern gewählt werden, die die erforderlichen Sprachkenntnisse haben.

2.4.2 

Die Leitung eines Seminars mit Leitfach Katholische Religionslehre oder Evangelische Religionslehre liegt eindeutig bei der Religionslehrerin bzw. beim Religionslehrer und gewinnt von der Thematik und der Lehrkraft her ein klares Profil. Die Teilnahme am Seminar steht allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von ihrer Konfession oder der Teilnahme am Religionsunterricht, offen.

2.5 Projekt und externe Projekt-Partner

Kennzeichen des Projekts sind die anwendungsbezogene Projektarbeit im Team, die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren außerschulischen Partnern sowie die Förderung methodischer, sozialer und personaler Kompetenzen.
Die Leiterin bzw. der Leiter des Seminars legt die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Schülerinnen und Schüler fest.
Wenn im Einzelfall eine Kooperationsvereinbarung mit einem außerschulischen Partner abgeschlossen werden soll, ist dafür ein Muster beim Staatsministerium anzufordern; dieses Muster ist dann zu verwenden.

2.6 Zertifikat

Die Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule am Ende des Ausbildungsabschnitts 12/1 ein Zertifikat nach beiliegendem Muster. In dem Zertifikat ist Folgendes zu beschreiben:

2.6.1 

Teil I:
die Studiengänge und Berufsfelder, mit denen sich die Schülerin oder der Schüler intensiv befasst hat;
die Maßnahmen der allgemeinen Studien- und Berufsorientierung, an denen die Schülerin oder der Schüler teilgenommen hat;

2.6.2 

Teil II:
das Projekt (Thema);
die Aufgaben, die die Schülerin oder der Schüler im Rahmen der Projektarbeit erfüllt hat;

2.6.3 

Teil III:
die Kompetenzen, die die Schülerin oder der Schüler in besonderer Weise gezeigt hat. Hier werden die vier Kompetenzdimensionen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz gemäß ihrem Ausprägungsgrad erwähnt. Die sprachliche Differenzierung erfolgt in vier Stufen z.B. zwischen „stark ausgeprägte Methodenkompetenz“, „ausgeprägte Methodenkompetenz“ oder nur „Methodenkompetenz“; keine Erwähnung bedeutet, dass Methodenkompetenz in diesem Seminar nicht beobachtbar war. Die genannten Kompetenzdimensionen können spezifiziert werden.
Das Zertifikat darf keine Bemerkung enthalten, die den Übertritt ins Berufsleben erschwert.