Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2025

1. Wissenschaftspropädeutisches Seminar

1.1 Ziel

Das Wissenschaftspropädeutische Seminar bereitet die Schülerinnen und Schüler auf ein Hochschulstudium vor. Innerhalb eines Rahmenthemas werden grundlegende sowie fachspezifische Methoden erlernt und die Themen für die Seminararbeiten der Schülerinnen und Schüler entwickelt. Ziel des Seminars ist die Vermittlung wissenschaftlicher Arbeitsweisen durch die exemplarische Vertiefung gymnasialer Fach- und Methodenkompetenzen, die Erstellung einer Seminararbeit (Umfang ca. 10 bis 15 Textseiten) und die Präsentation der Ergebnisse.

1.2 Konzept und Information

Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor der Wahl über das Konzept des jeweiligen Seminars. Hierzu gehören insbesondere die Angabe des Leitfachs, des Rahmenthemas, ggf. eines externen Partners, von Beispielen für Themen der Seminararbeiten, des Arbeitsplans, von ggf. vorgesehenen Fahrten, der vorgesehenen Arten der Leistungserhebungen, der vorgesehenen Kriterien der Leistungsbewertung und der Erwartungen an die Seminararbeiten und ihre Präsentation.
Im Fach Ethik kann ein Seminar nur von Lehrkräften angeboten werden, die die Fakultas im Fach Ethik (Erstes Staatsexamen) oder eine vergleichbare fachwissenschaftliche Qualifikation (z.B. Magister in Philosophie, Staatsexamen in Philosophie) besitzen.
Wenn im Einzelfall eine Kooperationsvereinbarung mit einem außerschulischen Partner abgeschlossen werden soll, ist dafür ein Muster beim Staatsministerium anzufordern; dieses Muster ist dann zu verwenden.

1.3 Wahl

Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Wahl des Seminars grundsätzlich frei. Die Wahl eines Seminars setzt nicht voraus, dass die Schülerin oder der Schüler den grundständigen Unterricht in dem Leitfach des Seminars besucht hat. Für die Fremdsprachen und die Fächer Katholische Religionslehre, Evangelische Religionslehre und Ethik gelten jedoch folgende Besonderheiten:

1.3.1 

Ein Seminar mit einer alten oder einer modernen Fremdsprache als Leitfach kann nur von Schülerinnen und Schülern gewählt werden, die die erforderlichen Sprachkenntnisse haben.

1.3.2 

Ein Seminar mit dem Leitfach Katholische Religionslehre oder Evangelische Religionslehre hat durch sein inhaltliches Vorhaben und durch die Lehrkraft eine eindeutige konfessionelle Ausrichtung. Zugelassen sind Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgangsstufen 11 und 12 den Religionsunterricht ihres Bekenntnisses besuchen, mit der Öffnung für alle Schülerinnen und Schüler, die an einem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen.

1.3.3 

Ein Seminar im Fach Ethik kann nur von Schülerinnen und Schülern gewählt werden, die in den Jahrgangsstufen 11 und 12 am Unterricht im Fach Ethik teilnehmen.