Inhalt

5. Dienstrechtliche Aufgaben

Die Schulräte nehmen auch Zuständigkeiten eines Dienstvorgesetzten der Lehrkräfte und Schulleiter wahr. Sie führen Versetzungen und Abordnungen in ihrem Schulamtsbezirk durch und pflegen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Personalvertretung. Im Rahmen der bestehenden Vorgaben sind sie zuständig für die Genehmigung von Dienstbefreiungen und Dienstreisen. Sie sind verantwortlich für den sachgerechten Vollzug der Vergabe von Leistungsbezügen. Die Staatlichen Schulämter achten auf die Einhaltung von amtlichen Vorgaben und die systematische Umsetzung von mit den Schulen vereinbarten Zielen. Im Interesse des Anspruchs der Schüler auf einen lehrplangemäßen Unterricht überprüfen sie Beschwerden und unterstützen Lehrkräfte bei der Bewältigung unterrichtlicher und erziehlicher Probleme durch gezielte Maßnahmen. Die Staatlichen Schulämter stellen darüber hinaus die Einhaltung der dienst- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen sicher, soweit diese Aufgaben nicht im Rahmen ihrer Zuständigkeit von den Schulleitungen wahrgenommen werden.