4. Systemische Beratung, Kooperation und Vernetzung
Die Beratung der Schulen betrifft den weiten Bereich des Unterrichts und der Erziehung, aber auch schul- und dienstrechtliche Fragestellungen, Verwaltungs- und Organisationsabläufe an Schulen, das Zusammenwirken der Lehrkräfte innerhalb der Schulen und die Zusammenarbeit mit den Elternvertretungen, den Sachaufwandsträgern und weiteren Bezugspartnern der Schule. Ziel dieser grundsätzlich systemischen Beratung ist es, die positive Selbstwirksamkeit der Schulen zu stärken.
Die Staatlichen Schulämter verstärken und begleiten viel versprechende Initiativen an Schulen, greifen Fehlentwicklungen auf und arbeiten präventiv mit den Schulen an sich abzeichnenden Problemen zusammen. Sie fördern die innere Schulentwicklung und sorgen für die Übertragung wertvoller best-practice-Beispiele auf andere Schulen.
Die Staatlichen Schulämter informieren die Schulen über Innovationen der Staatsregierung im schulischen Bereich (z.B. Schulversuche) oder neue Akzentsetzungen in der Erziehung und dem Unterricht. Sie wirken hierbei auch koordinierend und begleiten die Schulen bei der Umsetzung dieser Innovationen. Sie machen fachliche und rechtliche Neuerungen möglichst transparent und bemühen sich um Akzeptanz bei den Betroffenen.
Die Staatlichen Schulämter initiieren und fördern auch die Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, den Schulaufwandsträgern, anderen Schulen, insbesondere den Förderschulen, und weiteren schulischen Bezugspartnern, wie z.B. Kindertagesstätten, anderen Betreuungseinrichtungen und Ausbildungsbetrieben. Informations- und Ratsuchende erhalten entsprechende Auskunft und Hilfe bzw. Aufklärung über zuständige Stellen oder weitere Dienste. Sie stellen zusammen mit den Schulen deren Arbeit in der Öffentlichkeit dar.
Die Staatlichen Schulämter führen schulübergreifend und schulbezogen Beratungen mit Einzelnen oder Gruppen oder mit der Schule insgesamt durch. Sie vermitteln, beraten und entscheiden bei personellen und pädagogischen Konflikten. Sie setzen hierzu auch die Beratungsdienste ein, z.B. Fachberater und Fachbetreuer, Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte und sonstige Experten.
Sie vernetzen die Schulen miteinander, veröffentlichen die im Schulamtsbezirk zur Verfügung stehenden Unterstützungssysteme und organisieren für schulübergreifende Themen Fort- und Weiterbildungen für Schulleiter und Lehrkräfte bzw. richten hierfür Arbeitsgruppen aus Lehrkräften und ggf. schulischen Bezugspartnern ein.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben führen die Staatlichen Schulämter Dienstbesprechungen und Beratungsgespräche durch, bauen Vernetzungs- und Kommunikationsstrukturen zwischen den Schulen und außerschulischen Unterstützungssystemen auf und stellen Informationen für Eltern sowie Lehrkräfte zur Verfügung.
Sie informieren in regelmäßigen Abständen den rechtlichen Leiter über wesentliche Neuerungen, insbesondere im Bereich der Schulorganisation und personeller Änderungen.