Inhalt

2. Personalmanagement und Personalförderung

Neben einer bedarfsgerechten Personalzuweisung stellen die Staatlichen Schulämter auch eine nachhaltige Professionalisierung und die berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte sicher. Diese Aufgabe erfüllen sie in konstruktiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Schulleitungen.
Im Bereich der Lehrerausbildung bestellen sie geeignete Praktikums- und Betreuungslehrer und beteiligen sich an der Durchführung der zweiten Lehramtsprüfungen. Vom Zeitpunkt der Einstellung an fördern die Staatlichen Schulämter über entsprechende Maßnahmen der Schulleitung hinaus das schulische Personal. Sie erarbeiten ein systematisches Konzept zur Nachwuchsförderung, setzen Lehrkräfte für besondere Aufgaben ein, schaffen geeignete Bewährungsfelder und unterstützen besonders Lehrkräfte, die eine neue Funktion übernommen haben. Sie entsenden bedarfs- und potentialgerecht Lehrkräfte zu entsprechenden Fort- und Weiterbildungen. Eine in diesem Sinne gestaltete Personalentwicklung berücksichtigt konsequent und systematisch den Bedarf an zu besetzenden Funktionsstellen.
Die Staatlichen Schulämter erstellen die dienstlichen Beurteilungen für Funktionsinhaber gemäß den geltenden Richtlinien, sind beteiligt an den Probezeitbeurteilungen und an den Verwendungsaussagen im Blick auf neue Funktionen für Lehrkräfte und geben Stellungnahmen zu Bewerbungen um Funktionsstellen ab.
Die Staatlichen Schulämter achten bei der dienstlichen Beurteilung auf vergleichbare Bewertungsmaßstäbe und informieren sich aufgrund der Leistungsberichte der Schulleiter über den Leistungsstand der Lehrkräfte und Schulen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist es notwendig, in regelmäßigen Abständen mit den Schulleitern Mitarbeitergespräche zu führen sowie bedarfsgerechte Fortbildungskonzepte zu erstellen und diese mit den Schulen abzustimmen.