Inhalt
8.
In-Kraft-Treten, Laufzeit, Außer-Kraft-Treten
8.1
Die Dienstvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall werden unverzüglich Verhandlungen zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung aufgenommen.
8.2
Nach Außer-Kraft-Treten der Dienstvereinbarung wegen Kündigung gelten ihre Regelungen bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung, längstens ein Jahr, weiter.
Anlagenverzeichnis zur Dienstvereinbarung:1)
Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 Satz 1 BayDSG für das Personal- und Stellenverwaltungssystem DIAPERS-GX.
[Amtl. Anm.:] von der Veröffentlichung der Anlage wurde abgesehen