Inhalt
6.
Rechte der Personalvertretung
6.1
Der Hauptpersonalrat hat jederzeit das Recht auf Auskunft und Information in allen das Programmsystem DIAPERS-GX betreffenden Fragen, soweit es zur Durchführung seiner Aufgaben nach Art. 75a Abs. 1 BayPVG erforderlich ist. Hiervon unberührt bleiben entsprechende Rechte der Personalvertretungen bei den Anwendungsbehörden in deren Zuständigkeitsbereich.
6.2
Der Hauptpersonalrat hat jederzeit ein Auskunfts- und Einsichtsrecht in alle das System betreffende Unterlagen.
6.3
Im Übrigen sind dem Hauptpersonalrat die mit DIAPERS-GX gewonnenen Auswertungen zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist (Art. 69 Abs. 2 Satz 2 BayPVG).