Inhalt
5.
Schutz der Rechte der Beschäftigten
5.1
Einführung und Nutzung von DIAPERS-GX dürfen schutzwürdige Belange der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Dem Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung wird Rechnung getragen, indem jede Verwendung der erfassten Daten über die in Nr. 2 genannten Zwecke hinaus ausgeschlossen ist. Schutzrechte nach dem Bayerischen Beamtengesetz, dem Bayerischen Datenschutzgesetz und anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
5.2
Nach der vollständigen Ersterfassung eines Datensatzes erhält der Beschäftigte einen Ausdruck aller über ihn gespeicherten Daten sowie über die Stellen, an die Daten regelmäßig übermittelt werden. Über wesentliche Änderungen wird er benachrichtigt (Art. 100h Abs. 5 BayBG).
Jeder Beschäftigte hat das Recht, jederzeit einen Ausdruck über den vollständigen, ihn als Person betreffenden Datenbestand sowie über die Stellen, an die Daten regelmäßig übermittelt werden, zu verlangen.
5.3
Die personenbezogenen Daten in DIAPERS-GX dienen ausschließlich der Personalsachbearbeitung und Stellenverwaltung. Sie sind, wenn ihre Speicherung nicht mehr erforderlich ist und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, physikalisch zu löschen.
5.4
Daten über ausgeschiedene Beschäftigte werden spätestens fünf Jahre nach dem Abschluss des jeweiligen Personalakts (Art. 100g Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 des Bayerischen Beamtengesetzes) gelöscht. In diesem Fall darf jedoch ein Datenblatt mit den Grunddaten (Name, Geburtsdatum, letzte Dienstbezeichnung, Datum des Ausscheidens) gespeichert werden.