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Text gilt ab: 01.11.2006
Fassung: 23.07.2007
§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) 1Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2006 in Kraft. 2Der Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Arbeiter bei der Staatlichen Schifffahrt Starnberger See und der Staatlichen Schifffahrt Ammersee vom 28. September 1960, zuletzt geändert durch den Tarifvertrag vom 29. Januar 1997, tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2006 außer Kraft.
(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2007, schriftlich gekündigt werden.