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Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in den Betriebsteilen Ammersee und Starnberger See der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH Vom 23. Juli 2007 (§§ 1–7)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Sonstige Bestimmungen
§ 3 Eingruppierung
§ 4 Entgelt
§ 5
§ 6 Überleitung
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.11.2006
Fassung: 23.07.2007
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§ 6
Überleitung
Für die Überleitung werden die bisherigen Lohngruppen nach der Anlage 2 TVÜ-Länder den Entgeltgruppen des TV-L zugeordnet.