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2002-F Geschäftsordnung für das Landesamt für Finanzen (LfFGO) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom1. August 2005, Az. 41 - O 1800 - 009 - 31449/05 (FMBl. S. 150) (§§ 1–37)
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I. Allgemeine Vorschriften (§ 1)
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II. Leitung, Aufbau und Gliederung (§§ 2–10)
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III. Geschäftsverteilungspläne, Zuständigkeiten (§§ 11–14)
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IV. Geschäftsgang (§§ 15–22)
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V. Verantwortlichkeit, Zeichnungsvorbehalte, Unterrichtungspflicht (§§ 23–26)
§ 23 Verantwortlichkeit
§ 24 Zeichnungsvorbehalte
§ 25 Sonderregelungen
§ 26 Unterrichtung der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesamtes für Finanzen durch die Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter
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VI. Personalangelegenheiten (§§ 27–33)
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VII. Sonstiges (§§ 34–36)
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VIII. In-Kraft-Treten (§ 37)
Inhalt
LfFGO
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 01.08.2005
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V. Verantwortlichkeit, Zeichnungsvorbehalte, Unterrichtungspflicht
§ 23 Verantwortlichkeit
§ 24 Zeichnungsvorbehalte
§ 25 Sonderregelungen
§ 26 Unterrichtung der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesamtes für Finanzen durch die Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter