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Inhaltsverzeichnis
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Vollzug des Abmarkungsgesetzes durch die staatlichen Vermessungsbehörden
1. Zu Art. 1 AbmG, Zweck und Wirkung der Abmarkung
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2. Zu Art. 2 AbmG, Grundlage und Voraussetzung für die Abmarkung
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3. Zu Art. 3 AbmG, Zuständigkeit
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4. Zu Art. 4 AbmG, Beteiligte
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5. Zu Art. 5 AbmG, Abmarkungspflicht
6. Zu Art. 6 AbmG, Ausnahmen von der Abmarkungspflicht
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7. Zu Art. 7 AbmG, Vorgezogene und zurückgestellte Abmarkung
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8. Zu Art. 8 AbmG, Entfernen von Grenzzeichen
9. Zu Art. 9 AbmG, Schutz der Grenzzeichen
10. Zu Art. 10 AbmG, Duldungspflichten
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11. Zu Art. 11 AbmG, Bestellung, Wahl und Entlassung der Feldgeschworenen
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12. Zu Art. 12 AbmG, Aufgaben der Feldgeschworenen
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13. Zu Art. 13 AbmG, Rechtsstellung der Feldgeschworenen
14. Zu Art. 14 AbmG, Einleitung der Abmarkung
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15. Zu Art. 15 AbmG, Abmarkungstermin
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16. Zu Art. 16 AbmG, Grenzzeichen
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17. Zu Art. 17 AbmG, Abmarkungsprotokoll und technische Dokumentation
18. Zu Art. 18 AbmG, Kostenpflicht und Kostenschuldner
19. Zu Art. 19 AbmG, Feldgeschworenengebühren
20. Zu Art. 20 AbmG, Aufwendungen für Grenzzeichen und Hilfskräfte
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21. Zu Art. 22 AbmG, Ordnungswidrigkeiten
22. Schlussvorschrift
[Schlussformel]
Inhalt
AbmBek
Text gilt ab: 01.12.2017
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18.
Zu Art. 18 AbmG, Kostenpflicht und Kostenschuldner
Die Kosten für Tätigkeiten der staatlichen Vermessungsbehörden zum Vollzug der Abmarkung nach Art. 18 Abs. 1 AbmG sind in den Gebühren und Auslagen für die Vermessung enthalten.