Inhalt
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung hinsichtlich der Schmutzwasserbeseitigung Grundgebühren und Schmutzwassergebühren.
Für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung werden Niederschlagswassergebühren erhoben.