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2025-I Muster einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 20. Mai 2008, Az. IB4-1421.1-166 (AllMBl. S. 350) (§§ 1–16)
I. Vorbemerkung
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II. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde (Stadt, Markt, Zweckverband) …………(BGS/EWS)vom __.__.____ (§§ 1–16)
[ohne Titel]
§ 1 Beitragserhebung
§ 2 Beitragstatbestand
§ 3 Entstehen der Beitragsschuld
§ 4 Beitragsschuldner
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Alternative 1 zu § 5: Beitragsmaßstab „Grundstücksfläche – tatsächliche Geschossfläche“ (§ 5)
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Alternative 2 zu § 5: Beitragsmaßstab „Grundstücksfläche – zulässige Geschossfläche“ (§ 5)
§ 6 Beitragssatz
§ 7 Fälligkeit
§ 7a Beitragsablösung
§ 8 Erstattung des Aufwands für Grundstücksanschlüsse
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Alternative I für den Gebührenmaßstab: Abgeltung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung über die nach dem Frischwassermaßstab bemessenen Einleitungsgebühren (§§ 9–10a)
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Alternative II für den Gebührenmaßstab: getrennte Abwassergebühren (§§ 9–10b)
§ 11 Gebührenzuschläge
§ 12 Entstehen der Gebührenschuld
§ 13 Gebührenschuldner
§ 14 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung
§ 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner
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Alternative 1 zu § 16: (§ 16)
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Alternative 2 zu § 16: (§ 16)
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 30.06.2008
Fassung: 20.05.2008
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§ 7
Fälligkeit
Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.