Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2002

7.   Vordrucke

7.1  

Die für den Berechtigungsschein zu verwendenden Vordrucke werden im Rahmen der AVR-Reihe festgestellt. Sie können bei der Justizvollzugsanstalt Straubing bezogen werden.

7.2  

Für den Antrag natürlicher Personen auf Gewährung von Beratungshilfe und für den Antrag des Rechtsanwalts auf Zahlung einer Vergütung können anstelle der Vordrucke nach § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Beratungshilfeverordnung vom 17. Dezember 1994 (BGBl I S. 3839) mit Hilfe von EDV-Anlagen erstellte Vordrucke verwendet werden, sofern diese den Vordrucken nach der Beratungshilfevordruckverordnung in Inhalt und Gestaltung entsprechen.