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VergRAFBek
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 04.11.2005
1.
Zu Abschnitt II Teil A Nrn. 1.1
Für den Antrag auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten oder gerichtlich bestellten Rechtsanwalts und die Entscheidung über den Antrag sind die Vordrucke HKR 252 bis 254 festgestellt, die jedoch nicht mehr zwingend zu verwenden sind.