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VergRAFBek
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 04.11.2005
5.
Zu Abschnitt II Teil B Nr. 1

5.1

Für den Antrag auf Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts für die Beratungshilfe ist gemäß § 1 Nr. 2 BerHFV das dort in Anlage 2 bestimmte Formular zwingend zu verwenden.

5.2

Nrn. 3 und 4 gelten sinngemäß.