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VergRAFBek
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 04.11.2005

II. Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte (Vergütungsfestsetzungsbekanntmachung - VergRAFBek)

Für die Festsetzung der Vergütung der beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälte, der beigeordneten Patentanwälte, für die Festsetzung von Vorschüssen sowie für die Festsetzung der Vergütung bei Beratungshilfe und der beigeordneten psychosozialen Prozessbegleiter wird Folgendes bestimmt: