Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Vereinbarung zwischen Landtag und Staatsregierung über die Beteiligung des Landtags durch die Staatsregierung (Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz – VerPBG) Vom 3./4. September 2003 (GVBl S. 670) BayRS 1100-6-1-S
I. Vorhaben der Landesgesetzgebung
II. Beabsichtigte Rechtsverordnungen, die der Zustimmung des Landtags bedürfen
III. Beabsichtigte Staatsverträge
IV. Beabsichtigte Verwaltungsabkommen
V. Angelegenheiten der Landesplanung
VI. Bundesratsangelegenheiten
VII. Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, den Regionen, anderen Staaten und zwischenstaatlichen Einrichtungen
VIII. Angelegenheiten der Europäischen Union
IX. Informations- und Kommunikationstechnik
X. Anwendung und Auslegung der Vereinbarung
XI. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
[Schlussformel]
Inhalt
VerPBG
Text gilt ab: 19.10.2016
Fassung: 03.09.2003
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
II.
Beabsichtigte Rechtsverordnungen, die der Zustimmung des Landtags bedürfen
Die für Vorhaben der Landesgesetzgebung vereinbarten Regelungen aus Abschnitt I gelten entsprechend.