Inhalt

RZÖPNV
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
Fassung: 06.12.2017
32.
Prüfung der Verwendung
1Die Regierung prüft die Verwendung der Mittel. 2Die Richtlinien zur Rückforderung von Zuwendungen bei schweren Vergabeverstößen sind zu beachten.