Inhalt

RZÖPNV
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
Fassung: 06.12.2017
31.
Nachweis der Verwendung
1Der Zuwendungsempfänger hat die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen nachzuweisen. 2Hierzu ist der Regierung ein Verwendungsnachweis vorzulegen sowie auf Anforderung ein entsprechender Einzelnachweis zu übersenden.