Inhalt

RZÖPNV
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
Fassung: 06.12.2017
30.
Auszahlung der Mittel
Die Regierung veranlasst die Auszahlung der bewilligten Mittel entsprechend den zuwendungsfähigen Kosten bzw. den bewilligten Kostenpauschalen.