Inhalt

RZÖPNV
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
Fassung: 06.12.2017
27.
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen

27.1 Antragsformalitäten

1Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. 2Der Antrag ist in der Regel bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres für das folgende Jahr an die örtlich zuständige Regierung zu richten.

27.2 Antragsunterlagen

Der Zuwendungsantrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
genaue Bezeichnung und Sitz des Antragstellers,
Erklärung zur Subventionserheblichkeit der Angaben (Anlage 1),
Anzahl der Nutzplatzkilometer im Jahr vor der Bewilligung,
Angaben zu vorhandenen oder neu zu gründenden Verkehrskooperationen,
Angabe der geplanten Maßnahmen mit den voraussichtlichen Kosten.

27.3 Prüfung des Antrags

Die Regierung prüft alle Anträge auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Förderwürdigkeit.