Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
97-B Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 6. Dezember 2017, Az. IIE5-3524-2-2 und 62 – FV 6220 – 1/21 (AllMBl. S. 538)
Inhaltsübersicht (amtlich)
Bereich erweitern
Teil 1 Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
Bereich erweitern
Teil 2 Infrastrukturförderung
Bereich erweitern
Teil 3 Fahrzeugförderung
Bereich erweitern
Teil 4 ÖPNV-Zuweisungen
Bereich reduzieren
Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
33. Vollzugshinweise
34. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
RZÖPNV
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
Fassung: 06.12.2017
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Teil 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
33. Vollzugshinweise
34. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift