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97-B Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 6. Dezember 2017, Az. IIE5-3524-2-2 und 62 – FV 6220 – 1/21 (AllMBl. S. 538)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Teil 1 Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
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Teil 2 Infrastrukturförderung
5. Fördervoraussetzungen
6. Art und Umfang der Förderung
7. Anmeldung der Investitionsvorhaben
8. Antrag auf Gewährung von Zuwendungen
9. Zuwendungsbescheid
10. Änderung des Vorhabens
11. Bewirtschaftung der Mittel
12. Auszahlung der Mittel
13. Rechnungslegung
14. Nachweis der Verwendung
15. Prüfung der Verwendung
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Teil 3 Fahrzeugförderung
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Teil 4 ÖPNV-Zuweisungen
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Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
RZÖPNV
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
Fassung: 06.12.2017
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Teil 2
Infrastrukturförderung
5. Fördervoraussetzungen
6. Art und Umfang der Förderung
7. Anmeldung der Investitionsvorhaben
8. Antrag auf Gewährung von Zuwendungen
9. Zuwendungsbescheid
10. Änderung des Vorhabens
11. Bewirtschaftung der Mittel
12. Auszahlung der Mittel
13. Rechnungslegung
14. Nachweis der Verwendung
15. Prüfung der Verwendung