Inhalt

RZÖPNV
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 28.11.2023
34.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift

34.1

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.

34.2

Die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr und der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV) vom 6. Dezember 2017 (AllMBl. S. 538), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 1. Dezember 2022 geändert worden ist, bleibt auf Vorhaben anwendbar, für die vor dem 1. Januar 2024 ein prüffähiger Antrag oder die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn beziehungsweise zur vorzeitigen Beschaffung vorliegt.