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97-B
Richtlinie zum Förderprogramm Vorübergehende Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr aufgrund der COVID-19-Pandemie
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Unterricht und Kultus
vom 30. August 2021, Az.-62-3620-1-9
(BayMBl. Nr. 679)
Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zum Förderprogramm Vorübergehende Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr aufgrund der COVID-19-Pandemie vom 30. August 2021 (BayMBl. Nr. 679), die durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 929) geändert worden ist
1Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zur befristeten Erhöhung der Beförderungskapazitäten im Schülerverkehr durch Zuwendungen des Landes. 2Für die Förderung gelten die nachstehende Richtlinie und die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO)). 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.