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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zum Förderprogramm Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum für bedarfsorientierte Bedienformen des allgemeinen ÖPNV und Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr
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1. Zweck der Förderung
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2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Fördergebiet
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5. Voraussetzungen für eine Förderung von flexiblen und bedarfsorientierten Bedienformen im ÖPNV
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6. Voraussetzungen für eine Förderung von landkreisübergreifenden Expressbusverbindungen
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7. Art und Umfang der Förderung
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8. Zuwendungsfähige Ausgaben
9. Mehrfachförderung
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10. Antragsverfahren
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11. Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis
12. Rücknahme, Widerruf und Rückforderung
13. Prüfungsrecht
14. Subventionserhebliche Tatsachen
15. Ausnahmemöglichkeiten
16. Evaluierung
17. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.12.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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15.
Ausnahmemöglichkeiten
Im Einzelfall kann die örtliche Regierung im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Ausnahmen von den Vorgaben dieser Richtlinie zulassen.