Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
11.
Zuwendungsbescheide können widerrufen und bereits gewährte Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert werden, insbesondere dann, wenn die der Bewilligung zugrunde liegenden Fördervoraussetzungen nach Abschluss nicht (mehr) erfüllt sind.