Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zweck der Förderung

1.1 

1Die Förderung soll ehrenamtliche Verkehrsangebote in Ergänzung und Unterstützung des ÖPNV sichern und neue Angebote schaffen. 2Ziel ist die Verbesserung des Verkehrsangebotes als wesentlicher Baustein zur Sicherung und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat.

1.2 

Insbesondere sollen die Räume mit besonderem Handlungsbedarf und die ländlichen Räume nach dem Landesentwicklungsprogramm in der jeweils geltenden Fassung unterstützt werden.