Inhalt

Text gilt ab: 20.03.2006

2. Anwendung

Auf die „Empfehlungen für die Gestaltung von Lärmschutzanlagen an Straßen – Ausgabe 2005“ wird hingewiesen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bittet um Beachtung bei künftigen Lärmschutzbauwerken an Bundesfernstraßen.
Die Anwendung bei der Gestaltung von Lärmschutzbauwerken an Staatsstraßen und den von den Staatlichen Bauämtern bzw. Straßenbauämtern betreuten Kreisstraßen wird empfohlen.
Bei der Planung von Lärmschutzbauwerken an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes kann nach Festlegung des BMVBS auf Forderungen Dritter (z.B. lärmbetroffene Anwohner, Gemeinden) nach einer das übliche Maß übersteigenden Gestaltung nur eingegangen werden, wenn eine entsprechende Kostenbeteiligung vorgesehen wird.
Bei Lärmschutzbauwerken an Staatsstraßen ist analog zu verfahren.