Inhalt

Text gilt ab: 24.06.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zuwendungszweck

Die Zuwendung soll insbesondere zur Strukturverbesserung, zur Verbesserung der Verkehrsanbindung, zur Regionalentwicklung sowie zur Sicherheit im Luftverkehr gewährt werden.