Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.01.2026

1. Organisatorisches, Fachaufsicht

1.1 

1Die FLSB sind organisatorisch und disziplinarisch der jeweiligen Regierung unterstellt. 2Der FLSB ist bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß dieser Leitlinie im Rahmen der Gesetze fachlich weisungsfrei.

1.2 

Die FLSB unterstehen der Fachaufsicht des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), soweit ihre Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird.