Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung und Reaktivierung von nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen in Bayern aus Mitteln des Corona-Investitionsprogramms
1. Zweck der Förderung
Bereich erweitern
2. Gegenstand der Förderung
Bereich erweitern
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Förderung
Bereich erweitern
6. Antrag auf Gewährung von Zuwendungen
Bereich erweitern
7. Antragsbearbeitung
Bereich erweitern
8. Zuwendungsbescheid, Nebenbestimmungen
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
RZCIPNE
Text gilt ab: 22.09.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
Anlagen
Anlage 1: Auflistung typischer Eisenbahnbetriebsanlagen
Anlage 2: Muster Zuwendungsantrag
Anlage 3: Erklärung subventionserhebliche Angaben
Anlage 4: De-minimis-Erklärung