Inhalt

Text gilt ab: 07.06.2023

2.   Anwendung

2.1  

1Die neuen RiZ-ING, Ausgabe Januar 2022, einschließlich Inhaltsverzeichnis, Hinweisen zu den RiZ-ING und Änderungshinweisen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem ARS Nr. 14/2022 vom 1. Juni 2022 (Az. StB 24/7192.70/28-3654854) bekannt gegeben. 2In diesem Zusammenhang wurde das ARS Nr. 07/2021 aufgehoben. 3Die Hinweise zu den RiZ-ING, Stand Dezember 2020, wurden ebenfalls aufgehoben und durch die Ausgabe Januar 2022 ersetzt.

2.2  

Die RiZ-ING, Ausgabe Januar 2022, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden.