Inhalt

Text gilt ab: 07.06.2023

5.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 7. Juni 2023 in Kraft. 2Mit Ablauf des 6. Juni 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 9. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 561) außer Kraft.