Inhalt

Text gilt ab: 07.06.2023

1.   Allgemeines

1.1  

1Die „Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING)“ sind Teil der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) herausgegebenen „Regelwerke für den Brücken- und Ingenieurbau der Bundesfernstraßen“ und werden regelmäßig von der zuständigen Arbeitsgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) überarbeitet und fortgeschrieben. 2Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 07/2021 vom 3. März 2021 wurden die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2020, bekannt gegeben.

1.2  

Die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2020, wurden mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 9. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 561) eingeführt.

1.3  

Die RiZ-ING wurden inzwischen von der zuständigen Arbeitsgruppe der BASt überarbeitet und fortgeschrieben.