Inhalt
1.
Allgemeines
1.1
1Die „Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING)“ sind Teil der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) herausgegebenen „Regelwerke für den Brücken- und Ingenieurbau der Bundesfernstraßen“ und werden regelmäßig von der zuständigen Arbeitsgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) überarbeitet und fortgeschrieben. 2Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 07/2021 vom 3. März 2021 wurden die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2020, bekannt gegeben.
1.2
Die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2020, wurden mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 9. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 561) eingeführt.
1.3
Die RiZ-ING wurden inzwischen von der zuständigen Arbeitsgruppe der BASt überarbeitet und fortgeschrieben.