Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2023

1. Allgemeines

1.1 

1Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) wurden in einigen Abschnitten aktualisiert und ergänzt. 2Die neuen ZTV-ING mit der Ausgabe Oktober 2022 ersetzen die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 2. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 917) eingeführten ZTV-ING, Ausgabe März 2021.

1.2 

Das ARS (Allgemeines Rundschreiben Straßenbau) Nr. 14/2003 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) vom 7. März 2003 und das Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 14. April 2003 (Az. IID8-43420-004/03) bleiben bezüglich der grundlegenden Ausführungen zum Inhalt und zur Handhabung weiterhin bestehen.

1.3 

Die mit ARS Nr. 22/2012 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 26. November 2012 erfolgte Umstellung der Regelwerke für die Berechnung und Bemessung von Brücken auf die europäischen Regelungen der Eurocodes ist mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 10. April 2013 (AllMBl. S. 178) zum Stichtag 1. Mai 2013 eingeführt worden.