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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung von überregionalen ambulanten Diensten zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
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3. Zuwendungsvoraussetzungen
4. Zuwendungsempfänger
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5. Aufgaben der überregionalen Dienste
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6. Art und Umfang der Förderung
7. Antrags- und Bewilligungsverfahren
8. Verwendungsnachweis und Prüfungsrecht
9. Rückforderung der Förderung
10. Datenschutz
11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2.
Gegenstand der Förderung
Die Dienste der überregionalen Offenen Behindertenarbeit erhalten eine Förderung zur Wahrnehmung der unter Nr. 5.1 beschriebenen Aufgaben.