Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zweck der Förderung

1Zweck der Förderung ist es, niedrigschwellige Angebote zur Sicherung der Teilhabe für den oben genannten Personenkreis mit seinen spezifischen Bedürfnissen zu gewährleisten. 2Die Förderung erfolgt mit dem Ziel, eine bayernweit flächendeckende Beratung und Unterstützung der Menschen mit einer spezifischen Behinderung und ihrer Angehörigen sicherzustellen. 3Die Dienste sollen insbesondere als Wissens- und Informationsplattformen für alle Bedürfnisse, die sich aus der spezifischen Behinderung ergeben, fungieren und die Aufgaben gemäß Nr. 5 erfüllen. 4Die Umsetzung der Aufgaben wird über die jährliche Erhebung im Rahmen der digitalen Jahresstatistik dargestellt und evaluiert.