Inhalt
1. Zweck der Förderung
1Zweck der Förderung ist es, niedrigschwellige ambulante Unterstützung zur Teilhabe von körperlich und geistig behinderten, sinnesbehinderten oder chronisch kranken Menschen, die zum Personenkreis von § 99 SGB IX gehören, durch Träger und deren leistungsfähige Dienste anzubieten (Dienste im Sinne dieser Richtlinie sind Organisationseinheiten eines Trägers, die die Aufgaben gemäß Nr. 5 wahrnehmen), die Führung eines selbstständigen, eigenverantwortlichen Lebens zu ermöglichen und Familien mit Angehörigen mit Behinderung zu entlasten. 2Die Förderung erfolgt mit dem Ziel, eine bayernweit flächendeckende Beratung und Unterstützung der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen sicherzustellen. 3Die Dienste der regionalen Offenen Behindertenarbeit erfüllen die in der Rahmenleistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben. 4Dort werden auch die Schwerpunktsetzung sowie die Qualitätssicherung im Rahmen von Zielvereinbarungs- oder Qualitätsgesprächen näher beschrieben. 5Die Umsetzung der Aufgaben wird über die jährliche Erhebung im Rahmen der digitalen Jahresstatistik dargestellt und evaluiert. 6Sofern Kooperationsvereinbarungen geschlossen wurden, evaluieren die Kooperationspartner in regelmäßigen Abständen die Effektivität der Arbeitsteilung zur Sicherstellung der vollständigen Aufgabenerfüllung.